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Equipro

EquiPro ist ein eigener Bereich, in dem Wirtschaftsberater, Arbeitsrechtsberater, Steuerberater, Steuerbetreuungszentren (CAF) und Berufsverbände die Online-Dienste der Agentur der Einnahmen nutzen können. Der Service steht auch all jenen Steuerzahlern zur Verfügung, die einen Freiberufler ihres Vertrauens mit der kontinuierlichen Kontrolle ihrer Zahlkarten, Bescheide, Raten und Fälligkeiten beauftragen möchten.

Der Zugriff auf EquiPro ist zur Nutzung der Online-Dienste der Agentur der Einnahmen befugten Vermittlern und ihren Beauftragten vorbehalten (ex Art. 3, Abs. 3, DPR Nr. 322/1998).

Online-Dienste

Die Vermittler und ihre Beauftragten können mit EquiPro nicht nur online Schuldpositionen (Zahlkarten und Bescheide ab dem Jahr 2000) und Tilgungspläne abrufen, sondern auch eine Reihe dispositiver Funktionen in Anspruch nehmen:

  • Zahlkarten und Bescheide begleichen;
  • Tilgungspläne für Beträge bis zu 120.000 Euro anfordern;
  • Anträge auf Ratenzahlung für Beträge bis zu 120.000 Euro einreichen oder die gerichtliche Aussetzung des Einzugs beantragen.

Alle Funktionen sind bequem über das eigene Gerät (PC, Smartphone und Tablet) zugänglich und erfordern keinen Gang zum Schalter.

Zugriff

Um auf den Kundenbereich des Portals der Agentur der Einnahmen zugreifen zu können, müssen Vermittler und ihre Beauftragten:

  • bereits für den Dienst Entratel der Agentur der Einnahmen zugriffsberechtigt sein;
  • zur Nutzung der Funktion „Online-Dienste von Agentur der Einnahmen – Einzug“ befugt sein.

Sie müssen zudem über eine entsprechende Vollmacht ihrer Auftraggeber verfügen.

Die Ausstellung der Vollmachten erfolgt online oder über ein herkömmliches Verfahren. Für Rechtspersonen gilt ausschließlich das Online-Verfahren.

Online-Vollmacht

Die Ausstellung und Annahme der Online-Vollmacht umfasst drei grundlegende Phasen:

  • der befugte Vermittler (oder dessen Beauftragter) steigt mit den Zugangsdaten für Entratel der Agentur der Einnahmen oder via Smart Card (Bürgerkarte) in den Vermittlerbereich Equipro ein, öffnet die Seite „Gestione deleghe“ (Vollmachten verwalten) und akzeptiert über eine Gültigkeitsdauer von vier Jahren das neue Reglement mit den allgemeinen Nutzungsbedingungen für den Dienst;
  • der Steuerzahler (Vollmachtgeber) steigt mit seinen Zugangsdaten in den Kundenbereich ein und öffnet die Seite „Delega un intermediario“ (Vermittlervollmacht), liest die allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Webdienste und gibt die Steuernummer des zu bevollmächtigenden Vermittlers ein. Die Vollmacht hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren und kann jederzeit widerrufen werden.
  • der befugte Vermittler (oder dessen Beauftragter) akzeptiert die Vollmacht im Bereich „Gestione deleghe“ (Vollmachten verwalten).

Herkömmliche Vollmachtvergabe

Der Steuerzahler kann den Vermittler mittels herkömmlicher Vollmacht mit der Bearbeitung seiner Situation beauftragen. Der Vollmacht ist eine Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers beizulegen. Der Vermittler muss die vom Vollmachtgeber erhaltenen Unterlagen verwahren, diese nach Datum laufend nummerieren und in einem eigenen chronologisch geordneten Register vermerken.

Die vom Steuerzahler erhaltene Vollmacht wird vom Vermittler über den Online-Dienst Entratel an die Agentur der Einnahmen übermittelt. Die Agentur der Einnahmen nimmt entsprechende Kontrollen vor und leitet ausschließlich die zur Bestätigung der Vollmachtvergabe erforderlichen Daten (Steuernummer des Vermittlers, Steuernummer des Vollmachtgebers, Datum der Vollmacht) an Agentur der Einnahmen – Einzug weiter.
Zum Formular für die herkömmliche Vollmachtvergabe.

Die Vollmacht hat allgemeine Gültigkeit und ermöglicht dem Vermittler die Verwaltung der Position des Vollmachtgebers mithilfe aller online verfügbaren Dienste.